Über das ABeR

ABeRAutonomes BehindertenReferat

Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) steht für einen aktiven Einsatz für Chancengleichheit und Barrierefreiheit an der TU Dortmund. Dies wird durch die ReferentInnen des ABeR’s wahrgenommen. Im Autonomen Behindertenreferat sind behinderte und chronisch kranke Studierende organisiert.
Das Ziel des Referats ist die langfristige Verbesserung der Studienbedingungen und Studiensituation an der TU Dortmund, aber auch durch Kooperationen an anderen Hochschulen.
Von studentischer Seite tritt das ABeR für Chancengleichheit von Menschen mit und ohne Behinderung/chronischer Krankheit ein. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des ABeR’s stellt das Hochschulrahmengesetz sowie das Landeshochschulgesetz NRW dar.


Die Gesetzestexte findet ihr unter:

  1. Hochschulrahmengesetz §2 Absatz 4
  2. Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)

Arbeitsgebiete des ABeRs

Im Rahmen seiner Arbeit befasst sich das ABeR unter anderem mit folgenden politischen und gesellschaftlichen Themenbereichen:

  • Chancengleichheit an der Hochschule
  • Chancengleichheit in Politik und Gesellschaft
  • Abbau von Barrieren in den Bereichen Mobilität und Wohnen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Netzwerkarbeit
  • Weiterbildung
  • Organisation von Veranstaltungen

Kooperationspartner des ABeRs

  • Interessensgemeinschaft behinderter, chronisch kranker und nicht behinderter Studierende (IbS) der Technischen Universität Dortmund.
  • Dortmunder Zentrum für Behinderung und Studium (DoBuS).
  • Der/Die Beauftragte für die Belange von studierenderen mit Behinderung der TU Dortmund
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) der TU Dortmund
  • Autonome Referate der TU Dortmund und anderer Hochschulen
  • Studierendenparlament der TU Dortmund
  • Fachschaften der TU Dortmund
  • Die (studentische) AG Diversität der TU Dortmund