Allgemeines
Ganz allgemein ausgedrückt ist die Legasthenie eine Lese- und Rechtschreibschwäche, kurz LRS.
Es gibt zwei verschiedene Formen der Legasthenie.
Bei der ersten Form entsteht eine Wahrnehmungsstörung im Gehirn.
Menschen mit dieser Form haben es schwerer den Satz zu lesen. Sätze werden dann Wort für Wort gelesen, um den Inhalt zu verstehen.
Bei dieser Form können die betroffenen besser schreiben als lesen.
Bei der zweiten Form ist es so, das die betroffenen zwar gut lesen können, aber dafür schlechter schreiben.
Menschen mit LRS fällt es also schwerer Texte zu verfassen oder Texte zu lesen.
Da kommt natürlich die Frage auf, ob es die Möglichkeit gibt einen Nachteilsausgleich zu stellen.
Gibt es einen Nachteilsausgleich und wie sieht dieser aus?
Für LRS gibt es einen Nachteilsausgleich, der in verschiedenen Formen ausfallen kann und individuell verläuft.
Nachteilsausgleiche können wie folgt aussehen:
- Unterstützung durch ein Rechtschreibprogramm am Computer
- Diktierfunktion für Klausuren
- Ausschluss von Rechtschreibung bei der Bewertung der Klausur
Um einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen zu können, benötigt man einmalig ein Gutachten, welches die LRS feststellt.
Dieses Gutachten muss dann zusammen mit den Antrag auf Nachteilsausgleich im Prüfungsamt gestellt werden.
Wie erhalte ich dieses Gutachten?
Es gibt kostenpflichtige Anbieter, bei denen man das Gutachten erstellen lassen kann.
Der DoBus (Dortmunder Bereich Behinderung und Studium) hat aber auch Kooperationspartner, welche das Gutachten kostenfrei erstellen.
Man benötigt lediglich eine Überweisung vom Hausarzt zu einem Logopäden. Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten von DoBus findet Ihr unter den nachfolgenden, untenstehenden Links.
Bei der erstmaligen Antragsstellung darf das Gutachten nicht älter als 6 Monate sein.
Es ist nicht notwendig, das Gutachten jedes Semester neu erstellen zu lassen. Ausführliche Informationen zum Thema LRS findet ihr auch auf den nachfolgenden Webseite des DoBuS der TU Dortmund.
Beratungsangebote für Menschen mit LRS und nützliche Links:
Beratungsangebot für Menschen mit LRS:
Ein Beratungsgespräch kann mit Frau Dr. Claudia Schmidt geführt werden. Weitere Informtationen findet ihr unter folgendem Link:
Beratungsangebot von DoBus im Studium
und mehr Informationen findet ihr unter Informationen für studierende mit mit ADHS und Teilleistungsstörungen.